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Ing. Mag. Harald Posch

Ihr mediator.

 

Harald Posch

Was ist Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung. Ziel ist es durch Begleitung eines erfahrenen, neutralen Vermittlers zu einer gemeinschaftlichen Lösung zu kommen.

Ganz nach dem Motto … es wird eine Lösung geben!!!

Was muss ich für eine Mediation mitbringen?

Freiwilligkeit und Mitarbeit: Alle am Konflikt Beteiligten müssen sich freiwillig auf das Verfahren einlassen und aktiv an der Lösungsfindung mitarbeiten.

Eigenverantwortung und persönliche Anwesenheit: Es ist Ihr Konfliktlösungsverfahren und daher können Sie sich nicht vertreten lassen.

„Wer bin ich und was habe ich zum Thema Mediation zu sagen?“

Mediation Posch

Mein Name ist Harald Posch, ich bin verheiratet und komme aus der Gemeinde Gleisdorf. Nebenbei bewirtschaften meine Frau und ich einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb.

Seit 2016 bin ich als Jurist tätig und habe in meinem Beruf mit sehr vielen unterschiedlichen Menschen zu tun.

Dabei ist bei mir der Eindruck entstanden, dass neben der sachlichen Rechtsberatung noch weitere Tools erforderlich sind, um nachhaltig zu helfen.

Dabei kommt Mediation ins spiel!

So habe ich mich entschlossen eine Mediationsausbildung zu machen. Diese habe ich 2019 abgeschlossen. Anfang 2020 wurde ich als Mediator in die Liste der eingetragenen Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz aufgenommen.

Eine außergerichtliche Konfliktlösung erspart den Konfliktparteien lange, teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren. Den Gerichtssaal verlässt zudem eine der Parteien als Verlierer. Eine Mediation kann im Gegensatz dazu zu einer dauerhaften und haltbaren Lösung des Konfliktes führen.

Arbeitsschwerpunkte

  • Familiäre Konflikte: Gemeinsam leben, Gemeinsam arbeiten, Kommunikationsschwierigkeiten
  • Partnerschaftskonflikte
  • Scheidung – Trennung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Mediation im landwirtschaftlichen Bereich
  • Mediation im öffentlichen Bereich
  • Geförderte Familienmediation nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967:

Diese kommt zur Anwendung, wenn Paare im Falle einer Trennung oder Scheidung keine Einigung über die Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchsrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen können

Co-Mediation mit Mag.a (FH) Nina Hutter (eingetragene Mediatorin und Sozialarbeiterin)

Überwachung der besonderen Qualifikationen der 2er MediatorInnenteams durch das Bundeskanzleramt

Je nach Einkommenssituation ist eine abgestufte Kostenübernahme durch das Bundeskanzleramt möglich

Gesamte Förderabwicklung wird durch das Mediationsteam übernommen

Detaillierte Infos finden Sie hier!

Was kann ich Ihnen anbieten?

Kostenloses telefonisches oder persönliches Erstgespräch im Ausmaß von 30 Minuten.

Durchführung der Mediation je nach Bedarf vor Ort oder in der eigenen Mediationspraxis.

Vorteile durch meine Eintragung in die Liste der MediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz.

Gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtung

Hemmung der gerichtlichen Fristen ab Mediationsbeginn

Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir ein Mail.

Kontakt

Telefon

+43 676 / 903 65 22

Mail

office@mediation-posch.at

Adresse

Kaltenbrunn 132, 8200 Gleisdorf

Mediation Posch